Verkehrsrecht - Dr. jur. Ahlswede

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Verkehrsrecht

Verkehrsrecht-Verkehrsunfallrecht

Verkehersrecht
VERKEHRS/ORDNUNGSWIDRIGKEITEN-GESETZ
Verkehrsrecht

Auch gegen Bußgeldbescheide oder ein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsübertretungen lohnt es sich in manchen Fällen Einspruch zu erheben. Wir helfen Ihnen bei vorliegenden verkehrsrechtlichen Delikten zu einer verträglichen Lösung zu gelangen. Zudem unterstützen wir Sie im Falle eines Verkehrsunfalls bei der Unfallregulierung und machen Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend.

Zusätzlich steht Ihnen die Kanzlei Dr. Ahlswede bei allen zivilrechtlichen Fragestellungen kompetent zur Seite und prüft beispielsweise Kaufverträge oder gegen Sie bestehende Forderungen.
Nirgendwo ist die Gefahr eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat zu begehen so groß wie im Straßenverkehr. Bei Rotlichtverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen handelt es sich in der Regel nur um Ordnungswidrigkeiten, die Folgen für den Betroffenen können hier jedoch schon gravierend sein. Neben der Geldbuße droht hier in vielen Fällen auch zugleich ein Fahrverbot mit entsprechenden Konsequenzen für Beruf und Privatleben bis hin zur Existenzgefährdung.

Daneben kommt aber in vielen Fällen auch eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch in Betracht. Bei Personenschäden schließt sich häufig ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung an, ein unbemerkter Unfall kann Untersuchungen wegen des Verdachts auf Unfallflucht auslösen und das Führen eines PKW unter Alkoholeinfluss stellt ab einem bestimmten Promillegehalt sogar eine Straftat dar.

Vor diesem Hintergrund sollte auch bei straßenverkehrsrechtlichen Verstößen auf die Unterstützung eines Anwalts nicht verzichtet werden.
Zugelassen an allen Gerichten

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