Zivilrecht - Dr. jur. Ahlswede

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Zivilrecht

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Für den Betroffenen von ebenso großer Bedeutung wie die strafrechtlichen bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen sind im Falle von Verkehrsunfällen etwaige zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dabei ist zunächst zu klären, wer für den Schaden und ggf. in welcher Höhe verantwortlich ist. Nicht selten kommt es in diesem Zusammenhang zu Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung.

Die Versicherungen sind dazu übergegangen, unmittelbar nach Meldung eines Unfalls mit dem Unfallgegner Kontakt aufzunehmen. Dabei wird häufig erklärt, dass die Einschaltung eines Anwalts die Abwicklung der Angelegenheit nur verzögern würde. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen besonderen Service, um die Interessen des Geschädigten zu wahren. Vielmehr geht es der Versicherung allein darum, Geld zu sparen. Die Versicherung wird Sie nicht darüber aufklären, welche Forderungen Sie im Einzelnen geltend machen können. Stattdessen wird sie lediglich diejenigen Forderungen ausgleichen, die der Geschädigte erhebt. Aber die meisten Geschädigten wissen nicht, dass ihnen neben dem Ersatz des Fahrzeug- und Personenschadens u.U. Ansprüche auf Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung etc. zustehen. Zudem müssen regelmäßig auch die Kosten eines Anwalts von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden.

Im Falle von Personenschäden steht dem Geschädigten neben einem angemessenen Schmerzensgeld häufig auch ein Anspruch auf Erstattung von Verdienstausfall, Haushaltsführungskosten, Attestkosten, Fahrtkosten zum Arzt usw. zu. Auch zur Durchsetzung dieser Ansprüche sollte auf die Hilfe eines Anwalts nicht verzichtet werden.
Zugelassen an allen Gerichten

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